Startruhen

Zur Frage der Startruhen hat der SAS im Jahr 2017 eine wesentlichen Änderung beschlossen.

Früher gab es bei einem Vereinswechsel – und zwar für alle Wettbewerbsarten Einzel- bzw. Paartanzen, Formation Std/Lat, JMD-Formation, JMD Solo/Duo – grundsätzlich eine Startruhe von 4 Monaten, die entfiel, wenn der verlassene Verein darauf verzichtete.

Seit Anfang 2018 stellt sich bei einem Vereinswechsel die Frage einer Startruhe nur dann, wenn eine Person innerhalb von 4 Monaten vor dem Wechsel für die jeweilige Wettbewerbsart gestartet war. Ist das der Fall, dann beginnt mit dem Wechsel eine Startruhe von 4 Monate, auf die aber nach wie vor der vorherige Verein verzichten kann. War die Person innerhalb der letzten 4 Monate vor dem Wechsel nicht gestartet, dann gibt es keine Stratruhe.

Dadurch ergibt sich diese Situation: wird in der ESV ein Antrag auf Vereinswechsel gestellt innerhalb von 4 Monaten nach dem letzen Start, dann stellt die ESV eine Startruhe von 4 Monaten ein, auf die der vorherige Verein verzichten kann. Verzichtet der Verein nicht, kann dies zur Folge haben, dass die Person insgesamt bis zu 8 Monate nicht starten kann. Wird der Antrag auf Vereinswechsel erst nach Ablauf von 4 Monaten nach dem letzten Start gestellt, dann wird der Vereinswechsel ohne weitere Startruhe eingetragen. Dies gilt getrennt für jede der 4 Wettbewerbsarten.

Durch das Einrichten einer Startruhe werden alle eventuell noch bestehenden Startmeldungen für zukünftige Turniere als abgemeldet gekennzeichnet und die Turnierprogramme bei den Downloads der Startlisten entsprechend informiert. Neue Startmeldungen können dann für den Zeitraum der Startruhe nicht mehr vorgenommen werden. Wird auf die Startruhe verzichtet, dann werden die durch die Startruhe abgemeldeten Turniere nicht automatisch von der ESV wieder aktiviert. Vor dem Meldeschluss können dies aber die Starter vornehmen. Selbst nach Meldeschluss ist eine zwingende Aktion nicht erforderlich, weil die normal abgemeldeten Startmeldungen immer ihr Startrecht behalten. In so einer Situation wäre eine Information an den Veranstalter trotzdem sinnvoll.

So lange für ein Paar / Duo / Solisten eine Startruhe eingetragen ist, können für den Zeitraum der Startruhe keine Startmeldungen vorgenommen werden. So bald aber in der ESV für die Zeit nach Ende der Startruhe Turniere zum Melden bereit stehen, können - auch noch während der Zeit der Startruhe - Startmeldungen für diese Turnier vorgenommen werden.

Achtung: diese Änderung der TSO ist in der ESV bisher nur bei dem Wechsel eines Paares umgesetzt. Wird der Wechsel einer einzelnen Person angefordert oder verlässt eine Person den Verein, dann trägt die ESV zur Zeit noch grundsätzlich eine Startruhen ein. Auf Anfrage kann der Support oder die DTV-Geschäftsstelle eine eingetragene Startruhe entfernt werden, wenn das den aktuellen Regeln entspricht.