Gutscheine für Wertungsrichter S

Gutscheine für Lizenzerhaltsmaßnahmen sind unbegrenzt gültig. Gutscheine müssen nicht in dem Jahr, in dem sie ausgestellt wurden eingelöst werden. Alte Papiergutscheine sind weiterhin gültig, ebenso in Zukunft elektronisch ausgestellte Gutscheine.

Die Einlösung von Gutscheinen ersetzt nicht die Anmeldung zum jeweiligen Lehrgang über den Landesverband!

Beginnend mit dem Wettkampfjahr 2016 werden die Gutscheine für Fortbildungsmaßnahmen, die jeder Wertungsrichter S nach erfolgter Bestellung seiner Jahreslizenz erhält, elektronisch zum Selbstausdruck zur Verfügung gestellt (Lizenzerhalt vorausgesetzt). Über den persönlichen ESV-Zugang kann ein Gutschein vor der jeweiligen Lehrmaßnahme eingelöst d.h. auf eine bestimmte Lehrveranstaltung ausgestellt werden. Nach Einlösung des Gutscheins kann dieser als PDF-Datei heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Der Ausdruck muss zur Lehrveranstaltung mitgebracht und bei der Anmeldung vor Ort abgegeben werden.

Wertungsrichter, die über keinen eigenen ESV-Zugang verfügen, können die Gutscheine vom Vereinssportwart ausstellen und ausdrucken lassen. Wertungsrichter mit eigenem ESV-Zugang können die Gutscheineinlösung und den Ausdruck ebenfalls ihrem Verein überlassen, müssen diese Funktion jedoch explizit freigeben. 

Lizenzbuch öffnen

Der Zugriff auf die zugewiesenen Gutscheine erfolgt über das persönliche Lizenzbuch des Wertungsrichters. Dieses wird nach erfolgreicher Anmeldung in der ESV über den blauen Knopf Lizenzbuch (1) unten rechts auf der persönlichen Startseite geöffnet.

Gutscheine anzeigen

Die Gutscheine können über den vierten Reiter Gutscheine (1) aufgerufen werden. Dieser wird jedoch erst angezeigt, wenn der erste Gutschein zugewiesen wurde.

In diesem Reiter wird eine Liste der zugewiesenen Gutscheine angezeigt (1). Diese enthält die eindeutige Gutschein-Nummer sowie das Jahr, für das der Gutschein ausgestellt wurde. 

Die Liste enthält auch bereits eingelöste Gutscheine, zu erkennen am Status (2). Wurde der Gutschein bereits eingelöst, enthält die Liste auch die Veranstaltung, für die der Gutschein eingelöst wurde sowie den Zeitpunkt der Einlösung.

Über den grünen Knopf Einlösen (3) kann die Einlösung gestartet werden.

Über den blauen Knopf Zugriff freigeben (4) kann jeder Wertungsrichter mit aktivem ESV-Benutzerkonto die Verwaltung seiner Gutscheine für seinen Verein freigeben (und jederzeit wieder rückgängig machen).

Gutschein einlösen

Im Dialog zur Einlösung des Gutscheins muss lediglich die Veranstaltung ausgewählt werden, für die der Gutschein eingelöst werden soll (1). Die Einlösung muss jedoch per Klick auf den grünen Knopf Einlösen (2) bestätigt werden.

Der Dialog kann über den roten Knopf Abbrechen (3) abgebrochen werden.

Nach erfolgreicher Einlösung erscheint der vormals mit Status offen aufgelistete Gutschein in der Gutscheinliste mit Einlösezeitpunkt und Veranstaltung.

Das Herunterladen der PDF-Datei kann per Klick auf die weißen Knopf Drucken (1) gestartet werden. Der Druck auf dem heimischen Drucker erfolgt dann über den Druckdialog des Anzeigeprogramms für PDF-Dateien.

In den meisten Fällen öffnet sich die PDF-Datei nach Klick direkt im Internet-Browser. Sollte es kein in den Internet-Browser integriertes Anzeigeprogramm für PDF-Dateien geben, startet ein Datei-Download und der Gutschein muss manuell geöffnet werden.

Anzeige/Download und Druck der PDF-Datei können beliebig oft wiederholt werden.