Jahreslizenzen für WR und TL erwerben

Vorbemerkung

Die in dieser Anleitung genannten Gebühren für die Jahreslizenzen gelten für Ganzjahreslizenzen. Weiterhin wird ab dem 16. Juni eines Jahres nur die jeweils halbe Gebühr angerechnet (außer dem Gutschein für WR-S).

Für diese Gebühren (außer dem Gutschein für WR-S) gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, zur Zeit 7%.

Jahreslizenzen

Zum Erwerb der Jahreslizenzen für Lizenzträger WR/TL wählst Du im Menü „Verwaltung“ die Option „Personen“ aus:

Einzelbestellung

Die Personenliste kann — vor allem bei größerne Vereinen — recht lang sein. Über das Suchfeld ❶ kann man gezielt einzelne Personen finden.

Mit einem Klick auf den Schalter „Jahreslizenzen“ beginnst Du den Prozess zum Erwerb der Jahreslizenz dieser Person.

Auf der nächsten Seite werden Dir alle Lizenzen angezeigt, die für diese Person in Frage kommen. Ist für die Person die erforderliche Pflichtschulung nicht registriert, dann wird das angezeigt, z.B.:

In einem solchen Fall solltest Du Dich mit der Geschäftsstelle des DTV in Frankfurt in Verbindung setzen, denn die Abwicklung der Schulungen erfolgt noch nicht über die ESV und es kann daher zu Verzögerungen bei der Erfassung der Schulungen geben.

Bei einem WR-S werden üblicherweise zwei Einträge aufgeführt: einer mit der Bezeichnung „WR Std/Lat“ und einer mit der Bezeichnung „WR Std/Lat S“. Bei S-Wertungsrichtern wird Normalfall nur die Jahreslizenz für „WR Std/Lat S“ erworben, eine zusätzliche Markierung von „WR Std/Lat“ hat dann keine weiteren Auswirkungen und kann unterbleiben — sie ist aber auch nicht schädlich. Falls aber ein Wertungsrichter (noch) nicht die Erhaltsschulung für WR-S besucht hat, aber eine Erhaltsschulung als WR nachgewiesen ist, dann kann zumindest „WR Std/Lat“ für ihn erworben werden. Sobald später eine WR-S-Erhalts-Schulung besucht wurde, kann die S-Lizenz mit den Zusatzkosten nachträglich erworben werden.

Die beiden separaten Einträge ermöglichen es auch einem S-Wertungsrichter, nur die einfache WR-Jahreslizenz zu erwerben und auf die S-Lizenz (temporär) zu verzichten.

Die Jahreslizenz für einen Wertungsrichter bis zur A-Klasse („WR Std/Lat“) wird mit 40 € berechnet — sofern für die Person nicht schon eine Jahreslizenz als Turnierleiter oder als Paar erworben wurde. Bei einer bereits vorliegen Jahreslizenz als Turnierleiter werden keine zusätzlichen Gebühren berechnet und bei einer bereits vorliegenden Jahreslizenz als Paar werden 20 € berechnet.

Die Jahreslizenz für einen Wertungsrichter S („WR Std/Lat S“) wird mit 95 € berechnet — sofern für die Person nicht schon eine Jahreslizenz als Turnierleiter bestellt worden ist — oder in einem vorherigen Schritt eine Lizenz als „WR Std/Lat“. Bei einer bereits vorliegen Jahreslizenz als Turnierleiter oder Wertungsrichter werden zusätzlich 55 € berechnet.

Eine besondere Bedeutung haben die beiden Zeilen, mit denen Du Jahreslizenzen für Standard und/oder Latein erwerben kannst. Ist die Person als Paar-Tänzer aktiv, dann wird in der Regel die entsprechende Lizenz schon über das Paar erworben sein. Sie wird dann an dieser Stelle als schon erworben gekennzeichnet:

Wenn aber ein Paar neu zusammengetellt worden ist, und hat einer der Partner schon eine persönliche Jahreslizenz, der andere aber nicht, dann kann man die fehlende Jahreslizenz des anderen Partners auch an dieser Stelle nachträglich erwerben.

Sammelbestellung

tbd